Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 22 % mit Wirkung ab dem 1. Februar 2023 sowie eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 30 % zu. Die gegen die Höhe der Rente erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach erneuter Rücksprache mit ihrem Kreisarzt mit Einspracheentscheid vom 27. Juni 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 27. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: