BBl 2017 2668). Im erläuternden Bericht (nach Vernehmlassung) zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) wird hierzu auf S. 53 f. ausgeführt, der leidensbedingte Abzug in der bisherigen Form werde neu nicht mehr angewendet.