Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit • Rezidivierend depressive Störung, ggw. leichte Episode (ICD-10 F33.00)" Zusammengefasst sei der Beschwerdeführer sowohl in der bisherigen als auch einer angepassten Tätigkeit seit dem Untersuchungszeitpunkt (27. Juni 2022 [VB 70/1]) zu 64 % arbeitsfähig (20%ige Leistungseinschränkung bei 6.4 Stunden Anwesenheit). Davor habe ab November 2020 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % und zuvor seit 2018 eine gänzliche Arbeitsunfähigkeit in angestammter und angepasster Tätigkeit bestanden (VB 70/15 f.).