_ vom 29. Juli 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 26. Juni 2023 eine befristete ganze Rente vom 1. August 2020 bis 31. Januar 2021 sowie eine befristete halbe Rente vom 1. Februar 2021 bis 30. September 2022 zu und verneinte einen darüber hinausgehenden Rentenanspruch. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. August 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: