1. Der 1990 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 1. Februar 2020 unter Hinweis auf psychische Probleme bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und erwerbliche Abklärungen, insbesondere liess sie den Beschwerdeführer psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med. B._____ vom 29. Juli 2022)