und H._____ in ihrer Beurteilung vom 18. Juli 2022 davon aus, der Beschwerdeführer weise in einer vollen Präsenzzeit auch in einer angepassten Tätigkeit eine effektive Leistungsfähigkeit von lediglich maximal 50 % auf (VB 344; 645). Dr. med. D._____ ging in seiner Beurteilung vom 11. April 2022 dagegen von einer Reduktion im Rendement von 20 % aus (VB 571). Kreisarzt Dr. med. C._____ folgte in seiner Beurteilung vom 14. April 2023 dieser Einschätzung und erachtete die somatischen Beschwerden des Beschwerdeführers auf orthopädisch-traumatolo- gischem Fachgebiet durch das Belastbarkeitsprofil von Dr. med. D._____ als vollumfänglich berücksichtigt (VB 574). Eine Auseinandersetzung mit