5.3. Dres. med. B._____ und H._____, hielten in ihrem Bericht vom 18. Juli 2022 fest, das Leistungsprofil der Rehaklinik F._____ sei nicht fundiert, oberflächlich pauschal gehalten und nicht argumentativ begründet. Die Einschätzungen zur Leistungsfähigkeit würden zwar den vermehrten Pausenbedarf des Beschwerdeführers infolge seiner Schmerzen berücksichtigen, dies aber nur schätzungsweise und pauschal. Es würden grundsätzliche Stellungnahmen nach wie viel Tätigkeiten wie lange und wie oft Pausen benötigt würden fehlen. Die aus der Verletzung resultierende Verlangsamung durch die Einhändigkeit fände gar keine Berücksichtigung.