5.2. In ihrem Bericht vom 29. Juni 2020 führte Dr. med. B._____, Fachärztin für Chirurgie, aus, der Beschwerdeführer sei nicht mehr arbeitsfähig in einer bimanuellen Tätigkeit. In einer angepassten Tätigkeit als Einhänder werde aufgrund der nachvollziehbar bestehenden und therapieresistenten Schmerzproblematik keine Arbeitsfähigkeit über 50 % erreicht. Es bestehe eine vermehrte Pausenbedürftigkeit auch in einer einhändigen Tätigkeit. Die Beschwerden würden im Verlauf des Tages zunehmen. Es würden im Verlauf des Tages stets mehr und längere Pausen benötigt, so dass die -7-