Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin" -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 20. Oktober 2023 bzw. Duplik vom 13. November 2023 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.