Mit Schreiben vom 12. Juli 2022 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, dass ihm weiterhin Heilbehandlungsleistungen in Form von Physiotherapie und Medikation gewährt werden. Die gegen den Rentenentscheid erhobene Einsprache hiess die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 17. Juli 2023 teilweise gut und sprach dem Beschwerdeführer ab dem 1. Juni 2022 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 29 % zu. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 17. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: