Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 sprach sie dem Beschwerdeführer infolge der unfallbedingten Beschwerden ab dem 1. Juni 2022 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 20 % und eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 50 % zu. Mit Schreiben vom 12. Juli 2022 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, dass ihm weiterhin Heilbehandlungsleistungen in Form von Physiotherapie und Medikation gewährt werden.