Die Beschwerdegegnerin traf in der Folge medizinische Abklärungen, holte in diesem Rahmen kreisärztliche Stellungnahmen ein und liess den Beschwerdeführer kreisärztlich untersuchen. Mit Schreiben vom 17. Mai 2022 stellte die Beschwerdegegnerin die Heilbehandlungsleistungen und die Taggeldleistungen per 31. Mai 2022 ein. Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 sprach sie dem Beschwerdeführer infolge der unfallbedingten Beschwerden ab dem 1. Juni 2022 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 20 % und eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 50 % zu.