Das Versicherungsgericht erkennt: - 12 - 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 21. Juni 2023 dahingehend abgeändert, als dass die Beschwerdeführerin für die Periode vom 1. März 2021 bis 31. Mai 2022 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente hat. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten