Die Akten, auf die er sich stützt, beruhen auf umfassenden Untersuchungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 4.3. hiervor). Dr. med. B._____ kam in Kenntnis und Würdigung dieser medizinischen Vorberichte und der von der Beschwerdeführerin angegebenen Beschwerden zu seiner nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung. Auf weitere Abklärungen kann in antizipierter Beweiswürdigung verzichtet werden, da - 11 -