5.6. Zusammenfassend werden die Aktenbeurteilungen des RAD-Arztes Dr. med. B._____ vom 11. Mai 2022 sowie 23. Februar 2023 (vgl. E. 3.1. hiervor) somit den von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme (vgl. E. 4.1. hiervor) gerecht. Seine Stellungnahmen sind in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die er sich stützt, beruhen auf umfassenden Untersuchungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 4.3. hiervor).