Auch zeigt sich aus den Akten, dass die am 3. Februar 2022 durchgeführte Wurzelinfiltration S1 rechts sowie die Facettengelenksinfiltration L5/S1 zu einer massiven Verbesserung der Beschwerden führten. Diese Behandlung habe aber aufgrund der seitens der Beschwerdeführerin geschilderten Angst gegenüber Spritzen – ihr Verhalten hierzu sei jedoch nicht adäquat gewesen – abgebrochen werden müssen (vgl. VB 69 S. 11). Insgesamt ist die von Dr. med. B._____ ab Mitte Dezember 2021 attestierte 50%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit mit monatlicher Steigerung um jeweils 10 %-Punkte (100%ige Arbeitsfähigkeit ab Mitte Mai 2022) nachvollziehbar begründet (vgl. VB 54 S. 2 und 71 S. 6).