Angesichts dieser Gegebenheiten ist – wie Dr. med. B._____ zu Recht ausführte – nicht nachvollziehbar, weshalb die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit lediglich 20 % betragen solle, obwohl sich die angegebenen radikulären Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule mit den objektivierbaren Befunden nicht erklären lassen. Auch zeigt sich aus den Akten, dass die am 3. Februar 2022 durchgeführte Wurzelinfiltration S1 rechts sowie die Facettengelenksinfiltration L5/S1 zu einer massiven Verbesserung der Beschwerden führten.