dekomprimierte Nervenwurzel S1 rechts festgestellt; vgl. VB 51 S. 6). Auch Dr. med. F._____ bestätigte in seiner Stellungnahme vom 28. März 2022, dass die beschriebene S1-Radiculopathie bildmorphologisch nicht klar nachgewiesen werden könne, da in der MRI-Kontrolle vom 11. November 2021 keine Kompression der S1-Nervenwurzel habe gezeigt werden können (VB 53 S. 3). Angesichts dieser Gegebenheiten ist – wie Dr. med. B.___