Von Seite der Universitätsklinik I._____ würden aktuell keine Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Eine leichte Besserung habe nach Angaben der Beschwerdeführerin sicherlich erzielt werden können. Aktuell werde eine Arbeitsfähigkeit von maximal 20 % als gegeben angesehen, da die Beschwerden relativ einschränkend seien (VB 69 S. 14 f.). Mit Bericht vom 9. Februar 2022 beantwortete Dr. med. E._____, Arzt der Universitätsklinik I._____, die von der Beschwerdegegnerin zusätzlich gestellten Fragen und führte darin aus, dass sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin seit dem 23. Dezember 2021 etwas verbessert habe.