Behandlungsverlauf sei seit den beiden Operationen vom 24. Juni 2020 als äusserst schlecht zu beurteilen. Die Prognose dürfte ebenfalls äusserst ungünstig sein. Er glaube nicht, dass eine namhafte Besserung der Gesundheitsschädigung eintreten werde. In der bisherigen Tätigkeit als Produktionsmitarbeiterin bleibe die Beschwerdeführerin mit grösster Wahrscheinlichkeit lebenslang arbeitsunfähig. In sämtlichen anderen Tätigkeiten sei sie zu 100 % eingeschränkt, da sie knappe zehn Minuten sitzen könne. Es liege ein absolut unschöner Verlauf bei einer Diskushernien-Operation, die eigentlich banal sein sollte (VB 35.1 S. 11 ff.), vor.