5.3.2. Dr. med. C._____ führte in seinem von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebenen Gutachten vom 5. Mai 2021 im Wesentlichen aus, die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin werde durch die Rücken-Diag- nose beeinflusst. Ihre subjektiv beklagten Beschwerden seien klinisch, bildgebend und neurophysiologisch eindeutig objektivierbar. Der -7-