5.3.1. Aus einem Bericht des Kantonsspitals H._____ vom 26. August 2020 geht hervor, der Beschwerdeführerin gehe es postoperativ deutlich besser. Sie brauche die Stöcke auch nicht mehr zum Laufen und die Kraft habe sich deutlich erholt. Andererseits gehe es ihr schlechter, weil sie nach dem Absetzen der Morphin-Medikamente mehr Schmerzen habe. Die Schmerzen würden von rechts gluteal runter bis ins Bein ziehen (VB 69 S. 23). Aus einem weiteren Bericht des Kantonsspitals H._____ vom 14. Oktober 2020 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin momentan aufgrund der Schmerzen sowie der Paresen zu 100 % arbeitsunfähig in ihrer bisherigen Tätigkeit als Produktionsmitarbeiterin sei.