2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. November 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und dieser die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 15. Januar 2024 verzichtete die Beigeladene auf das Einreichen einer Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. Juni 2023 zu Recht lediglich eine vom 1. März 2021 bis 31. März 2022 befristete ganze Rente zugesprochen und einen -3-