2. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. August 2023 Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei das Verfahren in Aufhebung der angefochtenen Verfügung an die Vorinstanz zurückzuweisen zwecks vollständiger und korrekter Abklärung der Sachlage. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine ganze Rente zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.1. Mit Vernehmlassung vom 3. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.