1. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 24. August 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführten Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. Juni 2023 für die Zeit vom 1. März 2021 bis 31. März 2022 eine ganze Rente zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch.