1. September 2023 "aktuell" in Untersuchungshaft befinde, vermag daran nichts zu ändern, wirkt sich dieser Umstand doch allenfalls – und dann auch lediglich temporär – einzig auf die Durchführungsmodalitäten der Begutachtung aus. Zusammengefasst ist daher auf die Beschwerde mangels eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils nicht einzutreten.