43 ATSG, und BGE 126 V 353 E. 5b S. 360). Ferner bestehen im Sozialversicherungsrecht insbesondere (aber nicht abschliessend) hinsichtlich der Bedeutung allfälliger degenerativer Vorbefunde (bspw. Erreichen des Status quo sine vel ante als Endpunkt des kausalen Zusammenhangs von Gesundheits- -7-