2.5. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2023 hielt der Beschwerdeführer unter Verweis auf seine Beschwerde vom 6. Oktober 2023 an das Bundesgericht die instruktionsrichterliche Verfügung vom 5. September 2023 betreffend im Wesentlichen an seiner Beschwerde und deren Begründung fest. 2.6. Mit Urteil 8C_645/2023 vom 2. November 2023 trat das Bundesgericht auf die vom Beschwerdeführer gegen die instruktionsrichterliche Verfügung vom 5. September 2023 erhobene Beschwerde nicht ein. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: