" 1. Es sei die Zwischenverfügung vom 4. August 2023 aufzuheben und dem Sistierungsgesuch des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2023 stattzugeben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Ferner beantragte er in prozessualer Hinsicht Folgendes: " 1. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Über diesen Antrag sei umgehend zu entscheiden. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der links Unterzeichnete als unentgeltlicher Vertreter einzusetzen."