1.2. Mit Schreiben vom 15. Mai 2023 informierte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer, dass sie die Einholung eines polydisziplinären Gutachtens bei der asim, Basel, beabsichtigt, gab ihm die vorgesehenen Experten sowie den vorgesehenen Fragenkatalog bekannt und räumte ihm die Gelegenheit ein, innert 10 Tagen allfällige Einwendungen zu erheben. Am 29. Juni 2023 beantragte der Beschwerdeführer "mit der Begutachtung […] zuzuwarten" beziehungsweise "das entsprechende Verfahren zu sistieren".