Eine relevante funktionelle Einschränkung dadurch sei aktuell nicht feststellbar (VB 476 S. 70 f.). Unbegründet bleibt jedoch, inwiefern sich die neuropathische Schmerzsymptomatik im Vergleich zur letzten Begutachtung vom 23. Oktober 2012 verbessert haben soll, obwohl bereits damals die Diagnose eines leichten neuropathischen Schmerzes am rechten Bein bei Status nach multiplen operativen Eingriffen am rechten Kniegelenk mit hochgradiger Schädigung des Nervus suralis und leichtgradiger Neuropathie des Nervus peroneus gestellt wurde (vgl. VB 267 S. 34) und nach wie vor ein leichter neuropathischer Schmerz am rechten Bein diagnostiziert worden ist (VB 476 S. 10).