In neurologischer Hinsicht sei es hingegen durchaus zu einer Verbesserung gekommen, indem unter entsprechend erfolgender Medikation keine neuropathischen Schmerzen und keine Einschränkungen infolge Nebenwirkungen (der Medikation) mehr beklagt würden (VB 476 S. 13). Im neurologischen Teilgutachten wird entsprechend auf die komplexe medikamentöse Behandlung hingewiesen und ausgeführt, dass im Vergleich zur Vorbegutachtung von Oktober 2012 die Dosis von Pregabalin erhöht worden sei, was wahrscheinlich die verminderten Klagen über neuropathische Schmerzen erkläre.