5. 5.1. Gemäss der Gesamtbeurteilung des ABI-Gutachtens vom 20. Januar 2022 habe sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin auf psychiatrischer und orthopädischer Ebene nicht wesentlich verändert. In neurologischer Hinsicht sei es hingegen durchaus zu einer Verbesserung gekommen, indem unter entsprechend erfolgender Medikation keine neuropathischen Schmerzen und keine Einschränkungen infolge Nebenwirkungen (der Medikation) mehr beklagt würden (VB 476 S. 13).