In neurologischer Hinsicht seien eine Läsion des Nervus suralis rechts und eine partielle Läsion des Nervus peroneus rechts nachgewiesen. Ein leichter neuropathischer Schmerz am rechten Unterschenkel resultiere (überwiegend) wahrscheinlich aus einer Verletzung von Hautnerven im Rahmen der erfolgten operativen Eingriffe (VB 476 S. 13 [Ziff. 2.1 und 3.1]). In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin ist der Gesamtbeurteilung zu entnehmen, dass eine zeitlich und leistungsmässig uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Hauswirtschaftslehrerin bestehe.