3. Mit Eingabe vom 2. September 2023 reichte die Beschwerdeführerin einen Arztbericht ein. 4. Mit Vernehmlassung vom 26. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. 5. Mit Stellungnahme zur Vernehmlassung vom 13. November 2023 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest und beantragte zudem, die "entstandenen Kosten [seien] gegenseitig aufzuwiegen". Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: