wurde sodann die Invalidenrente mit Verfügung vom 2. Februar 2009 per 1. März 2009 auf eine Invalidenrente bei Vollinvalidität erhöht. 1.3. Im Rahmen einer Revision der Invalidenrente und gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten der ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH vom 23. Oktober 2012 reduzierte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin die Invalidenrente mit Verfügung vom 25. Februar 2013 per 1. Juni 2013 auf eine Invalidenrente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 68 %. Gleichzeitig teilte sie der Beschwerdeführerin mit, dass sie vorläufig weiterhin Heilbehandlungsleistungen übernehme (Lymphdrainage). -3-