1.2. Aufgrund einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit der Beschwerdeführerin infolge eines erneuten Infekts am rechten Knie richtete das Aargauische Versicherungsamt ab 28. September 2006 vorrübergehend ergänzende Taggelder im Umfang von 30 % aus. Mit Verfügung vom 11. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführerin revisionsweise eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 18,75 % zugesprochen. Gestützt auf das durch die SVA Aargau, IV-Stelle, eingeholte polydisziplinäre Gutachten der ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH vom 24. April 2008 und die Ergebnisse weiterer medizinischer Abklärungen wurde sodann