VB 69, S. 2 ff.) und die Rechtsprechung (vgl. statt vieler BGE 134 V 109 E. 2.1 S. 111 und BGE 117 V 359 E. 6a S. 367; siehe zur Unfallschwere bei einem Heckaufprall ferner statt vieler SVR 2010 UV Nr. 10 S. 40, 8C_626/2009 E. 4.2.2) auch zu keinerlei Weiterungen Anlass. - 10 - 6. 6.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 6.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).