neuerlich Dr. med. B._____ vor. Dieser hielt in seiner mit Vernehmlassung vom 8. September 2023 verurkundeten Stellungnahme vom 7. September 2023 fest, eine auf den Unfall vom 27. Januar 2021 zurückzuführende strukturelle Läsion sei bereits vor dem Hintergrund der Befunde der Erstuntersuchung im Spital C._____ mit freier HWS-Beweglichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Hinzu komme, dass mit Blick insbesondere auf die im Rahmen einer MRI-Untersuchung vom 16. Oktober 2019 erhobenen degenerativen Befunde auf Höhe C5/6 mit Irritation der Nervenwurzle C6 jedenfalls bereits seit Jahren Beschwerden wegen degenerativer Veränderungen der HWS dokumentiert seien.