Jedoch seien "die degenerativen, ossären Veränderungen der Hals-Wirbelkörper als Folge eines Unfalls als eher unwahrscheinlich zu interpretieren". Die beim Beschwerdeführer bestehende Diskushernie sei sehr typisch bei arbeitsbedingten oder sonstigen Überlastungen, auch wenn "eine Diskopathie auch als Unfallfolge zustandekommen" könne (Beschwerdebeilage [BB] 3). Die Beschwerdegegnerin legte die Sache -8-