4.3. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens verurkundete der Beschwerdeführer einen weiteren Bericht von Dr. med. D._____ vom 28. August 2023. Diesem ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer mittels MRI- Untersuchung eine höhergradige sekundäre Foramenstenose HWK 5/6 beidseits habe festgestellt werden können. Ein Zusammenhang mit dem Unfall vom 27. Januar 2021 sei nicht ausgeschlossen. Jedoch seien "die degenerativen, ossären Veränderungen der Hals-Wirbelkörper als Folge eines Unfalls als eher unwahrscheinlich zu interpretieren".