4. 4.1. Aus den Akten ergibt sich folgender hier relevanter Sachverhalt: Am 27. Januar 2021 ist ein anderes Fahrzeug in das Heck des Fahrzeugs des Beschwerdeführers geprallt (vgl. die Unfallmeldung vom 8. Februar 2021 in VB 1, S. 2, die ergänzenden Angaben des Beschwerdeführers vom 13. April 2021 in VB 29, S. 1 f., sowie das ausgefüllte Unfallprotokoll in VB 24, S. 2). In der Folge begab sich der Beschwerdeführer am 30. Januar 2021 im Spital C._____ in ärztliche Behandlung. Es wurde bei einer leichten Klopfdolenz im Bereich der BWS sowie des lumbosakralen Übergangs bei -7-