Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Ferner beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. November 2023 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: