Die Abklärungsperson äusserte sich indes in ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2023 gar nicht zu den mit dem Einwand eingereichten Arztberichten, sondern verwies auf das Gutachten vom 26. September 2019 und die Beurteilung durch den RAD vom 28. November 2019, welche im Zeitpunkt der Abklärung an Ort und Stelle bereits über drei Jahre alt und nach dem Gesagten in verschiedener Hinsicht nicht mehr aktuell waren. Auch wenn die Bemessung der Hilflosigkeit an sich nicht Sache der Ärzte ist, ist die Verwaltung zur Beurteilung der Frage, inwiefern eine Einschränkung in den körperlichen bzw. geistigen Funktionen durch das Leiden besteht, auf die Zusammenarbeit mit den ärztlichen Fach-