Berichte wurden in der Folge zwar der Abklärungsperson, nicht aber dem RAD zur Stellungnahme vorgelegt. Die Abklärungsperson äusserte sich indes in ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2023 gar nicht zu den mit dem Einwand eingereichten Arztberichten, sondern verwies auf das Gutachten vom 26. September 2019 und die Beurteilung durch den RAD vom 28. November 2019, welche im Zeitpunkt der Abklärung an Ort und Stelle bereits über drei Jahre alt und nach dem Gesagten in verschiedener Hinsicht nicht mehr aktuell waren.