bei und verwies unter anderem auf die Foraminotomie vom 23. März 2021 (VB 285). In seiner Stellungnahme vom 13. April 2023 führte er aus, die Beschwerdeführerin sei für die Selbstständigkeit, Mobilität und damit die Erhaltung der Lebensqualität auf Hilfe von Drittpersonen angewiesen; es werde sozusagen täglich die Hilfe von Drittpersonen eingesetzt (VB 298 S. 5). Die fraglichen -9-