Diese wurden dem RAD im Rahmen der Abklärung des Anspruchs auf bauliche Massnahmen zur Stellungnahme vorgelegt (vgl. VB 260), worauf die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Hilfsmittel (invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung [Badezimmer], HVI 14.4; WC- Dusch- und Trockenanlage, HVI 14.01) mit Mitteilungen vom 2. Mai 2022 bejahte (VB 266 f.). Aus den erwähnten medizinischen Berichten geht unter anderem hervor, dass am 13. November 2020 als Ursache der diffusen Schulterschmerzen links neu zusätzlich eine symptomatische PASTA-Lä- sion/LBS-Tendinopathie in Erwägung gezogen wurde (VB 257 S. 18).