4.3. Nach Eingang des Gutachtens vom 26. September 2019 (VB 219) und nach der Beurteilung durch den RAD vom 28. November 2019 (VB 223), auf die sich die Abklärungsperson am 22. Juni 2023 berief, wurden diverse neue Arztberichte eingereicht (vgl. VB 255; 257; 258). Diese wurden dem RAD im Rahmen der Abklärung des Anspruchs auf bauliche Massnahmen zur Stellungnahme vorgelegt (vgl. VB 260), worauf die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Hilfsmittel (invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung [Badezimmer], HVI 14.4; WC- Dusch- und Trockenanlage, HVI 14.01) mit Mitteilungen vom 2. Mai 2022 bejahte (VB 266 f.).