1.4. Am 8. August 2022 meldete sich die Beschwerdeführerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge entsprechende Abklärungen und führte in diesem Zusammenhang am 8. Februar 2023 eine Abklärung an Ort und Stelle durch (Abklärungsbericht vom 15. Februar 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des Abklärungsdienstes wies sie das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 19. Juli 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 24. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: