1. 1.1. Die 1959 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 26. Juli 2009 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin ihr mit Verfügung vom 30. Juli 2013 mit Wirkung ab 1. Januar 2010 eine halbe Rente zu. 1.2. Am 23. März 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV (berufliche Integration; Rente) an bzw. stellte ein Rentenerhöhungsgesuch. Die Beschwerdegegnerin trat mit Verfügung vom 18. Mai 2016 auf das Leistungsbegehren nicht ein.